Umfassende Informationen und persönliche Beratungen sind für uns die Grundlage für eine Kurswahl, die unter Ausschöpfung aller gesetzlichen Möglichkeiten den Weg zu einem optimalen Abiturergebnis bereitet. Am Ratsgymnasium verfolgen wir dieses Ziel mit großem Einsatz.

  • Anfang Januar informieren wir die Jahrgänge 10 und 11 im Rahmen einer Vollversammlung in allgemein verständlicher Form über Unterrichts-, Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen in der Qualifikationsphase. Jede Schülerin und jeder Schüler bekommt diese Informationen auch schriftlich.
  • Zeitnah informieren wir die Eltern im Rahmen eines Elternabends.
  • An den folgenden Tagen gehen wir für 1 bis 2 Unterrichtsstunden in alle Klassen 10 und 11, um auf persönliche Fragen einzugehen und Unklarheiten zu beseitigen.
  • Natürlich hat jede Schülerin und jeder Schüler hat die Möglichkeit, sich bei dem Oberstufenkoordinator persönlich beraten zu lassen.
  • Mit diesem Wissen führen die Schülerinnen und Schüler Ende Januar eine unverbindliche Vorwahl durch. Der Oberstufenkoordinator kontrolliert diese und erkennt dabei, ob und bei wem noch Erklärungsbedarf besteht.
  • Wenn Ende April die eigentliche Wahl stattfindet, gehen wir nochmals für 1 bis 2 Unterrichtsstunden in alle Klassen 10 und 11, beantworten Fragen, spielen verschiedene Wahlmöglichkeiten durch und gehen dabei auf besonders „geschickte Wahlmöglichkeiten“ ein.
Anmeldung an der Schule

Kursangebot

Am Ratsgymnasium legen wir sehr großen Wert darauf, das Kursangebot so zu gestalten, dass sich für die Schülerinnen und Schüler optimale Wahlmöglichkeiten ergeben, damit sie ihre individuellen Interessen und Begabungen optimal einbringen können.

In der Einführungsphase

  • können die Schülerinnen und Schüler entscheiden, ob sie ihre Belegungsverpflichtungen durch eine zweite Fremdsprache oder durch 2 Wahlpflichtkurse erfüllen wollen.
  • können sie zwischen Französisch, Spanisch, Latein und Griechisch als zweite Fremdsprache wählen, wobei Spanisch und Latein sowohl als fortgesetzte als auch als neu beginnende Fremdsprache angeboten werden.
  • haben sich die Schülerinnen und Schüler durch ihre Vorwahl für Wahlpflichtkurse in Musik, Biologie, Physik und Informatik entschieden, von denen sie zwei wählen können.
  • können sie eine neu beginnende Fremdsprache auch zusätzlich zur zweiten Fremdsprache oder zu den Wahlpflichtkursen belegen.

In der Qualifikationsphase

  • bieten wir Kurse auf erhöhtem Niveau in fast allen Fächern (bis auf Religion, Werte und Normen und Darstellendes Spiel) an, wobei wir in einigen Fächern sehr fruchtbar mit dem WBG kooperieren. In allen Fächern, auch in Sport, Religion und in den Anfängersprachen bieten wir Kurse auf grundlegendem Niveau an, die als Prüfungskurse gewählt werden können. In der Summe sind das pro Jahrgang über 90 Kurse!
  • machen wir (natürlich unter Beachtung der Erlasse) keinerlei Einschränkungen bei den wählbaren Fächerkombinationen.
  • führen wir eine unverbindliche Vorwahl durch, um auf diese Weise die in den einzelnen Fächern notwendige Anzahl an Kursen zu ermitteln und diese Kurse so im Leistenplan zu setzen, dass alle gewünschten Kombinationen möglich werden.
  • erstellen wir auf Grundlage der Vorwahlen ein Kursverzeichnis mit Lehrernamen. Das heißt, die Schülerinnen und Schüler wissen bei der Wahl eines Kurses, welcher Lehrer diesen Kurs unterrichten wird.

Seminarfach

Mit der Profiloberstufe hat das Seminarfach an niedersächsischen Schulen Einzug gehalten.
Jede Schülerin und jeder Schüler muss in der Qualifikationsphase über vier Semester das 2-stündige Seminarfach belegen und mindestens zwei der vier Semesterergebnisse in die Abiturwertung einbringen.

rechtliche Grundlagen

Der Unterricht in der Qualifikationsphase, also in den Jahrgängen 11,12  und 13, ist in der VO-GO (Verordnung über die gymnasiale Oberstufe) und in den EB-VO-GO (ergänzenden Bestimmungen zur Verordnung über die gymnasiale Oberstufe) geregelt.

Hier sind die Belegungsverpflichtungen (VO-GO Anlage 2), die jede Schülerin und jeder Schüler in Abhängigkeit des von ihr/ihm gewählten Schwerpunktes bis zum Abitur erfüllen muss, festgelegt.

Die Abiturprüfung ist in der AVO-GOBAK (Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg) und in den EB-AVO-GOBAK (ergänzenden Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg) geregelt.

Hier finden sich neben den Vorschriften, die bei der Durchführung des Abiturs zu beachten sind, die Einbringungsverpflichtungen (AVO-GOBAK Anlage 3), die jede Schülerin und jeder Schüler bei der Meldung zum Abitur erfüllen muss.

Zeit-Leistenplan für die Qualifikationsphase

Klausurenpläne

Abitur